Die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen ist anstrengend und kann Engerie und Kräfte rauben. Sie als Pflegende(r) haben sich auch eine Auszeit verdient. Ob Urlaub oder Erkrankung, es gibt viele Gründe, dass die Pflege für einen gewissen Zeitraum nicht aufrecht erhalten werden kann. Dann springen wir für Sie ein!
Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige einem Pflegegrad zugeordnet ist und die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.